Historie und Zielsetzung des Vereins
I. Vereinsgründung 1948
Der Verein wurde im Februar 1948 auf Initiative der Professoren Lehmann, Nipperdey, Bühler und des damaligen Präsidenten der Kölner Industrie- und Handelskammer Dr. h.c. Greiß unter der Bezeichnung als „Verein für Wirtschaftsrecht“ gegründet. Aus der Notwendigkeit des wirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Wiederaufbaus der Bundesrepublik geboren, war bereits damals das Ziel, eine enge Zusammenarbeit zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und ihren Instituten und der rheinischen Wirtschaft herbeizuführen. Verwirklicht wurde dieses Vorhaben u.a. durch die seit dem Gründungsjahr jährlich stattfindenden Vortragsveranstaltungen des Vereins, auf denen hervorragende Fachkenner aus Wissenschaft und Praxis aktuelle Themen aus dem Wirtschaftsrecht und der Ökonomie aufgriffen. Von Anfang an war es weiter ein Zweck des Vereins, Kanzleien und Wirtschaftsunternehmen aus dem rheinischen Raum für eine finanzielle Unterstützung zu gewinnen.
II. Neupositionierung 2025 als Verein für Unternehmensrecht
Im Jahr 2025 wurde der Verein in „Verein für Unternehmensrecht“ umbenannt, um dem gewandelten Begriffsverständnis der Fachbezeichnung „Wirtschaftsrecht“ Rechnung zu tragen. Damit soll die fachliche Ausrichtung klarer konturiert und zugleich der Adressatenkreis eindeutiger profiliert werden. Weiterhin bleibt der Verein aber der umfassenden unternehmensrechtlichen Ausrichtung verpflichtet und soll deshalb auch die Schnittstellen des Gesellschaftsrechts zu anderen Rechtsgebieten (Steuer-, Bilanz-, Arbeitsrecht etc.) besonders in den Blick nehmen.
III. Ziele und Aktivitäten des Vereins
Der Verein für Unternehmensrecht soll eine Diskursplattform schaffen, auf der sich die zentralen Akteure des Unternehmensrechts begegnen können. Dazu gehören Vertreter aus Unternehmen, Politik, Gerichten, Anwaltschaft, Notariat, Wirtschaftsprüfung und Wissenschaft. Ihnen soll ein Forum zum Dialog und Erfahrungsaustausch geboten werden, um auf dieser Grundlage auch auf den Legislativprozess und die wirtschaftspolitische Meinungsbildung einzuwirken.
Um dieses Anliegen zu verwirklichen, wird im Herbst 2025 das in regelmäßigen Abständen stattfindende Kölner Forum zum Unternehmensrecht initiiert, das jeweils in Kooperation mit weiteren Protagonisten des Unternehmensrechtsdiskurses durchgeführt wird. Folgeveranstaltungen werden in einem institutionalisierten Rahmen zwei Mal im Jahr angeboten. Weitere Veranstaltungen werden anlassbezogen ergänzt. Überdies soll unter Federführung des Vereins auch die Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz revitalisiert werden, um gemeinsam mit den Universitäten in Düsseldorf und Bonn den Dialog auch mit den dort tätigen Akteuren zu suchen.
Ein wichtiges Anliegen der Vereinstätigkeit ist es schließlich, eine Brücke von der Praxis zum akademischen Nachwuchs zu schlagen, um schon innerhalb der Ausbildung eine solide Verständniskulisse für unternehmerische Zusammenhänge zu schaffen. Dazu werden Vertreter der Praxis in Ausbildungskonzepte einbezogen. Sie werden eingeladen, Anregungen zur Entwicklung und Formulierung von Forschungsvorhaben (namentlich Dissertationen und Aufsätzen) zu geben und diese sodann auch in Gestalt eines Mentorenprogramms zu begleiten. Umgekehrt soll auch dem Nachwuchs die Tür zu praxisorientierten unternehmensrechtlichen Veranstaltungen geöffnet werden. Durch Stipendien und Preise soll zugleich die Attraktivität des Unternehmensrechts innerhalb des Studiums erhöht werden.
IV. Förderanliegen
Zentrales Anliegen des Vereins ist es, namentlich mit den eingeworbenen Fördergeldern die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Köln im Bereich des Unternehmensrechts zu fördern. Die Institute, die an der Universität Forschung und Nachwuchsbildung auf den einschlägigen Gebieten betreiben, können ihre Zwecke auch unter den heutigen Bedingungen nicht ohne eine tätige Mithilfe der Allgemeinheit erfüllen. Es hängt deshalb nicht zuletzt von der Mitwirkung der Unternehmenspraxis ab, wie sich Wissenschaft und Forschung weiterentwickeln. Die vom Verein über die Mitgliedsbeiträge eingeworbenen Mittel werden deshalb weit überwiegend an das in der Satzung genannte Institut ausgekehrt, wo sie ausschließlich für Ausbildungs- und Forschungszwecke eingesetzt werden.
Alle Beiträge und sonstigen freiwilligen Zuwendungen an den Verein sind nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes voll abzugsfähig.
Verein für Unternehmensrecht e.V. | Weyertal 115 50931 Köln | Ansprechpartnerin: Silke Lütticke | 0221 470-5693 | info-vfu@uni-koeln.de



